Besondere Geschäftsbedingungen für Machine+
Erwerb eines SodaStream Wassersprudlers in Verbindung mit einem CO2-Abonnement
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich, Vertragsunterlagen und Kontakt
1.1 Diese Besonderen Geschäftsbedingungen gelten für das von der SodaStream GmbH („SodaStream“) angebotene Vertragsmodell „Machine+“. Bei Machine+ erwirbt der Kunde einen SodaStream Wassersprudler zu einem vergünstigten Bundlepreis und schließt gleichzeitig ein SodaStream CO2-Abonnement ab. Der vergünstigte Erwerb des Wassersprudlers und das CO2-Abonnement bilden das „Bundle“.
1.2 Diese Besonderen Geschäftsbedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SodaStream GmbH für den Onlineshop und die Teilnahmebedingungen für das SodaStream CO2-Abonnement in der bei Abschluss des Bundle-Vertrages einbezogenen Fassung. Bei Widersprüchen gehen diese Besonderen Geschäftsbedingungen für das Bundle vor.
1.3 Wassersprudler und CO2-Abonnement sind auch unabhängig voneinander erhältlich. Der Kunde ist nicht verpflichtet, Machine+ zu wählen.
1.4 Vertragspartner ist die SodaStream GmbH, Solmsstraße 4, 60486 Frankfurt am Main. Der Kunde kann SodaStream über das Kontaktformular im Bereich Kundenservice auf www.sodastream.de, telefonisch unter 0800 18 31 066 oder per E-Mail an info@sodastream.de kontaktieren. Die Kündigungsmöglichkeiten nach den Teilnahmebedingungen für das CO2-Abonnement und die gesetzlichen Anforderungen an eine Kündigung im elektronischen Geschäftsverkehr bleiben unberührt.
1.5 Soweit SodaStream den Kunden im Zusammenhang mit dem Bundle kontaktieren muss, erfolgt dies insbesondere per E-Mail an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse oder über das Kundenkonto. Der Kunde kann seine Kontakt- und Zahlungsdaten im Kundenkonto aktualisieren.
1.6 Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die im Onlineshop abrufbare Datenschutzerklärung. Diese Besonderen Geschäftsbedingungen begründen keine über die gesetzlichen Vorschriften und die Datenschutzerklärung hinausgehende Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten.
2. Angebot, Vertragsschluss, Preise und Zahlung
2.1 Vor Abgabe der Bestellung werden dem Kunden insbesondere das ausgewählte Wassersprudlermodell, dessen regulärer Verkaufspreis, der Bundlepreis, der gewährte Maschinenrabatt, die Preise und Lieferfrequenz des CO2-Abonnements, die Mindestabnahmemenge, der Verpflichtungszeitraum sowie der bedingte Rabattanteil nach Ziffer 6 angezeigt. Diese Angaben werden mit der Bestellbestätigung Bestandteil des Bundle-Vertrages.
2.2 Der Bundle-Vertrag kommt nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SodaStream GmbH zustande. SodaStream bestätigt den Vertragsschluss und die für das Bundle maßgeblichen Vertragsdaten per E-Mail.
2.3 Der Kunde zahlt einmalig den im Bestellprozess ausgewiesenen Bundlepreis für den Wassersprudler. Für die über das CO2-Abonnement bezogenen Zylinder fallen wiederkehrende Zahlungen entsprechend dem ausgewählten Lieferplan an. Der Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer sowie gegebenenfalls anfallende Versandkosten werden vor Abgabe der Bestellung klar ausgewiesen.
2.4 Der einmalige Bundlepreis und die wiederkehrenden Entgelte werden über die vom Kunden im Bestellprozess ausgewählte und von SodaStream angebotene Zahlungsmethode abgerechnet. Der Kunde ermächtigt SodaStream beziehungsweise den eingesetzten Zahlungsdienstleister, die jeweils fälligen wiederkehrenden Entgelte über diese Zahlungsmethode einzuziehen. Der Kunde kann die hinterlegte Zahlungsmethode nach Maßgabe der im Kundenkonto angebotenen Möglichkeiten ändern.
2.5 Kann eine fällige Zahlung nicht ausgeführt werden, informiert SodaStream den Kunden und fordert ihn auf, seine Zahlungsdaten zu aktualisieren oder eine andere angebotene Zahlungsmethode zu verwenden. Bis zum Eingang der Zahlung kann die betreffende Lieferung zurückgehalten werden. Weitergehende Folgen, insbesondere eine Beendigung des CO2-Abonnements, richten sich nach den Teilnahmebedingungen für das CO2-Abonnement und den gesetzlichen Vorschriften.
2.6 Änderungen der Preise für künftige Lieferungen aus dem CO2-Abonnement sind nur nach Maßgabe der bei Vertragsschluss einbezogenen Teilnahmebedingungen und der gesetzlichen Vorschriften zulässig. Sie ändern weder den bereits vereinbarten Bundlepreis noch den bei Vertragsschluss ausgewiesenen Maschinenrabatt. Macht der Kunde wegen einer Preisänderung oder einer sonstigen wesentlichen nachteiligen Änderung des CO2-Abonnements von einem ihm eingeräumten Kündigungsrecht Gebrauch, fällt der bedingte Rabattanteil nach Ziffer 6 nicht zur Rückzahlung an.
2.7 Für den Bundle-Vertrag sind die dem Kunden bei Abgabe der Bestellung angezeigten und in der Bestellbestätigung wiedergegebenen Vertragsdaten maßgeblich. Spätere Änderungen der von SodaStream angebotenen Bundlepreise oder Bundlemodelle wirken sich auf bereits geschlossene Bundle-Verträge nicht aus.
3. Maschinenrabatt und Mindestabnahme
3.1 SodaStream gewährt dem Kunden beim Erwerb des Wassersprudlers den im Bestellprozess ausgewiesenen Maschinenrabatt. Der Maschinenrabatt ist die Differenz zwischen dem dort ausgewiesenen regulären Verkaufspreis des Wassersprudlers und dem Bundlepreis.
3.2 Als Gegenleistung für die Gewährung des Maschinenrabatts verpflichtet sich der Kunde, innerhalb von zwölf Monaten insgesamt zwölf CO2-Zylinder entgeltlich über das gleichzeitig abgeschlossene CO2-Abonnement zu beziehen („Mindestabnahme“).
3.3 Beginn und Ende des zwölfmonatigen Verpflichtungszeitraums werden dem Kunden im Bestellprozess und in der Bestellbestätigung mitgeteilt. Sofern dort nichts Abweichendes angegeben ist, beginnt der Verpflichtungszeitraum mit der ersten Lieferung aus dem CO2-Abonnement.
3.4 Die Mindestabnahme ist erfüllt, sobald innerhalb des Verpflichtungszeitraums zwölf CO2-Zylinder im Rahmen des CO2-Abonnements an den Kunden geliefert und von ihm vollständig bezahlt wurden. Zylinder, deren Bestellung wirksam widerrufen oder storniert wurde oder für die der Kaufpreis erstattet wurde, werden nicht angerechnet. Außerhalb des CO2-Abonnements bezogene Zylinder werden ebenfalls nicht angerechnet.
3.5 Hat der Kunde die Mindestabnahme vor Ablauf des Verpflichtungszeitraums erfüllt, ist die Verpflichtung aus Machine+ erfüllt. Für die weitere Durchführung oder Beendigung des CO2-Abonnements gelten ausschließlich die Teilnahmebedingungen für das CO2-Abonnement.
4. Lieferplan und Änderungen des CO2-Abonnements
4.1 Der bei Vertragsschluss ausgewiesene Lieferplan ist so ausgestaltet, dass die Mindestabnahme innerhalb des Verpflichtungszeitraums erreicht werden kann. Der Kunde kann Liefertermine, Lieferfrequenz und Liefermengen nur im Rahmen der im Kundenkonto und in den Teilnahmebedingungen für das CO2-Abonnement vorgesehenen Möglichkeiten ändern.
4.2 Eine vom Kunden veranlasste Änderung, Aussetzung oder Verschiebung von Lieferungen lässt die Mindestabnahme und das Ende des Verpflichtungszeitraums unberührt. SodaStream weist den Kunden im Kundenkonto darauf hin, wenn eine beabsichtigte Änderung voraussichtlich dazu führt, dass die Mindestabnahme nicht rechtzeitig erreicht wird.
4.3 Kann SodaStream eine vertragsgemäß vorgesehene Lieferung nicht oder nicht rechtzeitig ausführen, verlängert sich der Verpflichtungszeitraum um den Zeitraum der von SodaStream zu vertretenden Verzögerung. Dem Kunden entstehen daraus keine Nachteile nach Ziffer 6.
5. Kündigung des CO2-Abonnements
5.1 Der Kunde kann das CO2-Abonnement nach Maßgabe der hierfür geltenden Teilnahmebedingungen insbesondere über sein Kundenkonto, die dort bereitgestellte Kündigungsfunktion oder über den Kundenservice kündigen. SodaStream bestätigt den Zugang der Kündigung per E-Mail. Gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs-, Rücktritts- und Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
5.2 Die Beendigung des CO2-Abonnements führt nicht zur Rückabwicklung des Kaufvertrages über den Wassersprudler. Ob der bedingte Rabattanteil nach Ziffer 6 zurückzuzahlen ist, richtet sich ausschließlich nach Ziffer 6.
5.3 Wird die Kündigung durch den Kundenservice technisch umgesetzt, gilt sie nur dann als vom Kunden veranlasst, wenn der Kundenservice auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden handelt.
6. Bedingter Rabattanteil von 20 Euro
6.1 Von dem bei Vertragsschluss ausgewiesenen Maschinenrabatt wird ein Teilbetrag von 20,00 Euro unter der Bedingung gewährt, dass der Kunde die Mindestabnahme innerhalb des Verpflichtungszeitraums erfüllt („bedingter Rabattanteil“). Der darüber hinausgehende Teil des Maschinenrabatts bleibt von dieser Regelung unberührt. Der bedingte Rabattanteil übersteigt in keinem Fall den tatsächlich gewährten Maschinenrabatt.
6.2 Der bedingte Rabattanteil von 20,00 Euro ist zurückzuzahlen, wenn der Kunde das CO2-Abonnement auf eigenen Wunsch beendet, bevor die Mindestabnahme erfüllt ist, und ihm hierfür kein gesetzliches oder vertragliches Recht zur vorzeitigen Beendigung zusteht.
6.3 Der bedingte Rabattanteil von 20,00 Euro ist ebenfalls zurückzuzahlen, wenn der Verpflichtungszeitraum endet, ohne dass die Mindestabnahme erfüllt wurde, sofern das Nichterreichen der Mindestabnahme auf einer vom Kunden veranlassten Änderung, Aussetzung oder Nichtannahme der vertragsgemäß angebotenen Lieferungen oder auf einem sonstigen vom Kunden zu vertretenden Umstand beruht.
6.4 Keine Rückzahlung ist geschuldet, wenn
- a. die Mindestabnahme erfüllt wurde,
- b. der Kunde ein gesetzliches Widerrufs-, Rücktritts-, Minderungs- oder außerordentliches Kündigungsrecht ausübt,
- c. SodaStream das CO2-Abonnement beendet, ohne dass der Kunde hierfür einen wichtigen Grund gesetzt hat,
- d. die Mindestabnahme aufgrund einer von SodaStream zu vertretenden Nicht- oder Schlechtleistung nicht erreicht wurde oder
- e. der Kunde wegen einer Preisänderung oder einer sonstigen wesentlichen nachteiligen Änderung des CO2-Abonnements von einem ihm eingeräumten Kündigungsrecht Gebrauch macht.
6.5 SodaStream informiert den Kunden vor einer von ihm veranlassten Kündigung über den Stand der Mindestabnahme und eine gegebenenfalls entstehende Rückzahlungspflicht. Ein zurückzuzahlender Betrag wird gesondert abgerechnet und ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Abrechnung fällig. Gesetzliche Einwendungen und Rechte des Kunden bleiben unberührt.
6.6 Über den bedingten Rabattanteil von 20,00 Euro hinaus verlangt SodaStream allein wegen der vorzeitigen Beendigung des CO2-Abonnements oder des Nichterreichens der Mindestabnahme keine weitere Zahlung auf den Maschinenrabatt.
7. Widerruf
7.1 Dem Kunden steht das gesetzliche Widerrufsrecht nach Maßgabe der im Bestellprozess bereitgestellten Widerrufsbelehrung zu. Die gesetzlichen Widerrufsfolgen bleiben uneingeschränkt anwendbar.
7.2 Übt der Kunde sein Widerrufsrecht hinsichtlich des Bundle-Vertrages wirksam aus, sind der Wassersprudler und die im Rahmen des Bundles erhaltenen CO2-Zylinder nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung zurückzugeben. Die Rückzahlung des bedingten Rabattanteils nach Ziffer 6 fällt in diesem Fall nicht an.
8. CO2-Zylinder
8.1 Eigentum, Nutzung, Austausch und Rückgabe der im Rahmen des CO2-Abonnements überlassenen CO2-Zylinder richten sich nach den Teilnahmebedingungen für das CO2-Abonnement und den dort einbezogenen Nutzungsbedingungen für SodaStream CO2-Zylinder.
8.2 Etwaige Entgelte wegen verspäteter oder unterbliebener Rückgabe von CO2-Zylindern sind nicht Gegenstand dieser Besonderen Geschäftsbedingungen und werden ausschließlich nach Maßgabe der hierfür geltenden Teilnahmebedingungen erhoben.
9. Gewährleistung und Haftung
9.1 Für den Wassersprudler und die im Rahmen des CO2-Abonnements gelieferten Produkte gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
9.2 Für die Haftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen und ergänzend die wirksam einbezogenen Haftungsregelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SodaStream GmbH. Diese Besonderen Geschäftsbedingungen beschränken keine zwingenden gesetzlichen Ansprüche des Kunden.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Hat der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt.
10.2 Änderungen dieser Besonderen Geschäftsbedingungen wirken nur für künftig geschlossene Bundle-Verträge. Für einen bestehenden Bundle-Vertrag gelten die bei dessen Abschluss einbezogenen Bedingungen.